Schulung in Orientierung und Mobilität
Blindheit oder hochgradige Sehbehinderung schränken die Fähigkeit zur selbständigen Orientierung und Fortbewegung in hohem Maße ein. Vor allem bei der Teilnahme am Straßenverkehr wird die Abhängigkeit von der Hilfe Dritter deutlich. Häufig kommt es zu einer Einschränkung der persönlichen Freiheit und zu einer Auswahl -vermeintlich- sicherer Wege in der direkten Wohnumgebung. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte über eine Schulung in Orientierung und Mobilität nachgedacht werden.
Übergeordnetes Ziel der Schulungsmaßnahme ist eine größtmögliche Selbständigkeit blinder und sehbehinderter Menschen unter Beachtung der Sicherheit und Effektivität. Welche persönlichen Ziele der/die Betroffene anstrebt und welche davon im Verlauf der Schulung erreicht werden können, wird zu Beginn in intensiven Gesprächen geklärt. Häufig genannte Ziele sind größere Sicherheit bei Straßenüberquerungen und an Ampelanlagen, das bessere Erkennen von Abwärts-Stufen und Kanten, Verbessern und Aufzeigen von Möglichkeiten zur Orientierung und zum Thema Einkaufen.
Die Durchführung der Schulung obliegt einem geprüften Rehalehrer mit der Qualifikation „Orientierung- und Mobilität“. Umfang, Intensität und Dauer der Schulungsmaßnahme richtet sich im Rahmen der Möglichkeiten sowohl nach den Fertigkeiten und Fähigkeiten des/der Sehgeschädigten als auch an den zuvor bestimmten Zielen. Handelt es sich um Schutztechniken des Körpers sowie Orientierung im eigenen Wohnbereich, so ist im Normalfall von einem geringeren Umfang auszugehen als bei einem Erarbeiten von Verhalten im Straßenverkehr oder bei der Absicherung der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel Bus und Bahn. Im Normalfall kann von einem Umfang von bis zu 80 Unterrichtsstunden ausgegangen werden. Die Schulung wird immer als Einzelunterricht durchgeführt. Die Maßnahme findet in der Regel am Wohn- bzw.. Arbeitsort des/der Sehgeschädigten statt. Ausnahmen können hierbei Intensivmaßnahmen und Schulungsmaßnahmen im Rahmen einer beruflichen Qualifikation an einer Blindeneinrichtung (z.B. Berufsförderungswerke) sein.